Eine Betreuung benötigen Menschen
Sind die Betroffenen nicht mehr alleine handlungsfähig, so benötigen sie eine Person, die sie bei persönlichen Angelegenheiten unterstützt. Nach dem Betreuungsgesetz besteht für diese Menschen ein Anspruch auf die rechtliche Vertretung durch einen Betreuer, der durch ein Betreuungsgericht bestellt wird. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um Personen aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis und die Betreuung wird ehrenamtlich geleistet. Falls sich im Umfeld keine geeignete Person findet, kann ein passender Betreuer durch den Betreuungsverein vermittelt werden.